Das Recht auf Meinungsäusserung ist ein selbstverständliches Recht der freien Welt. Aber, in Deutschland, gilt auch das Deutsche Strafgesetzbuch für jeden in Deutschland – auch für ein ZDF und einen Moderator. Genau so steht das Recht selbstverständlich dafür, gegen Beleidigungen, Beschimpfungen und Lügen vorgehen zu können. Auch für Ausländer. Oder andere Religionen. Das Deutsche Recht schliesst keinen aus.
Viele Medien werden jeden Tag von Prominenten verklagt, weil sie gegen Rechte gegenüber diesen Prominenten verstossen. Darüber berichten die Medien aber kaum, weil sie nicht noch mehr Menschen anregen möchten gegen sie zu klagen. Das kostet sie nämlich meistens sehr viel Geld, denn sie unterliegen oft. Das Persönlichkeitsrecht ist eines der wichtigsten Gesetze in jedem freien Land (siehe Datenschutz). Und dazu zählt auch in der Öffentlichkeit nicht vorgeführt zu werden.
Im Falle eines ausländischen Staatsoberhauptes oder seiner Vertretung gibt das Deutsche Strafgesetzbuch (Pr. 103-104) „zusätzlich“ genaue Richtlinien vor, die auch ein Moderator des ZDF kennen und beachten muss. Im Zweifel muss ein Deutsches Gericht entscheiden ob es sich wirklich um Satire / Freie Meinungsäusserung gehandelt hat oder dieses Recht missbraucht wurde. Meist urteilen die Gerichte zu Gunsten des Klagenden, da dieser in einer schwächeren Position in der Öffentlichkeit ist, als die Medien und sich nicht gegen das Behauptet in gleichem Masse wehren kann. Auch das gilt für Herrn Erdoğan.
Auch in Deutschland muss Recht für alle gleich gelten. Das sich die Medien, besonders die öffentlich Rechtlichen Medien (ÖR), so pro Böhmernann einsetzen, ist bezeichnend und dient nicht der Deeskalation. Die ÖR-Familie hält einfach feste zusammen, weil sie fürchten, das jeder andere der nächste auf der Liste sein könnte der auch verklagt werden könnte. Mit Recht. Wie bekannt, lügen uns die ÖR in Deutschland die Hucke voll.
Natürlich hat ein Erdoğan genau so ein Recht vor einem Deutschen Gericht gegen ein Deutsches Unternehmen oder einen Moderator zu klagen, wie es z.B. Heidi Klum oder Prinz Charles das schon gemacht und Recht bekommen haben. Dabei spielen die Paragraphen 103-104 des StGb. gar keine so grosse Rolle und die Regierung hat das auch nicht zu prüfen, denn das obliegt den Gerichten. Es wäre ja noch schöner wenn in Zukunft die Politik bei jedem Fall mit entscheiden könnte ob jemand klagen darf oder nicht. Nicht umsonst gibt es die Gewaltenteilung in Deutschland. Ein hohes Gut.
Die Tendenz der Politik, den Medien und Teilen des Volkes mal so und mal so nach Gutdünken und Emotion entscheiden zu können teile ich nicht. Denn dieses Verhalten hat 1933 dazu geführt das, in Deutschland, eine Diktatur an die Macht kommen konnte.
Sei es wie es sei. Herr Erdoğan hat das Recht in Deutschland gegen die Verleumdungen von Herrn Böhmenmann vorzugehen und klären zu lassen ob es „nur“ Satire war oder ob da bewusst beleidigt, belogen und verleumdet wurde. Er hat dazu auch schon Klage eingereicht. Herr Böhmermann muss sich ja keine Sorgen machen, wenn er nicht gegen Gesetze verstossen hat. Deshalb verstehe ich auch die medial Aufregung nicht. Die Aufregung in der Öffentlichkeit, durch die Medien verursacht, ist eher ein Versuch die Gerichte massiv zu beeinflussen. Was undemokratisch ist.
Gleichzeitig muss man berücksichtigen das Deutschland und Europa sich in einer heiklen Situation gegenüber der Türkei befindet. Egal wie, die Politik muss diplomatisch sein. Da scheinen solche „Satire-Sendungen“ eher als Sabotage an der Politik als nützlich zu sein. Auf der einen Seite verhöhnen die Medien die Politik weil sie zu erst zu viele Flüchtlinge in das Land gelassen haben um dann, wenn die Politik eine Lösung findet, wieder gegen die Lösung hetzt. Gleichzeitig berichtet sie aber nicht über die eingeschlossenen Flüchtlinge die in verheerenden Zuständen leben müssen. Nicht die Medien tun etwas dafür das es ihnen besser geht sondern die Politiker. Die Medien vereiteln eher die guten Absichten der Politiker Lösungen zu finden. Die Politik muss mit Erdoğan verhandeln, nicht die Medien.