Ausschlaggeber für gemeinsame, internationale Regeln für Banken, genannt „Basel I bis III“ war der Zusammenbruch der Herstatt-Bank in Deutschland. Diese Bank ging pleite aufgrund von ungesicherter und massloser Spekulation.
Besonders auf Drängen der USA wurden deshalb in den 1980er und folgenden Jahren Vereinbarungen unter Vorsitz Schweizer und US-Bank-Experten erstellt. Angefangen hat es in den 1980er Jahren mit den „Basel I“ – Beschlüssen. Fortgesetzt wurde es mit den „Basel II“ – Beschlüssen in den 2010er Jahren und nun gibt es bereits die „Basel III“ – Beschlüsse.
Basis der Vereinbarungen ist die Regelung des Eigenkapitals von Banken und Finanzeinstuten um sicher zu stellen, dass bei einem Zusammenbruch einer solchen Institution nicht der Staat eingreifen muss, sondern die Bank selber aus Eigenkapital alle Forderungen decken kann. Sonst müsste der Staat, also der Steuerzahler einspringen.
Die Beschlüsse haben international keine Rechtskraft, aber viele Länder fordern von ihren Partnern, dass diese Regeln eingehalten werden. So auch die USA von Europäischen Ländern. Wer sie nicht einhält braucht mit US-Banken erst gar keine Geschäfte anfangen. Leider hält sich die USA und UK seit jeher nicht an diese Beschlüsse, so dass sie immer während einen Wettbewerbsvorteil daraus ziehen. Basel I bis III Beschlüsse für Banken werden Missbraucht weiterlesen →